BAföG Anträge im Studiengang Kommunikationsdesign

Bescheinigungen direkt über das LSF

Für BAföG-Anträge gilt folgendes Vorgehen:

Sie können Ihre Gesamtleistungsübersicht im LSF einsehen und exportieren.
Menüpunkt: Bescheinigungen / Bescheinigung über nur bestandene Prüfungsleistungen / …

Wenn ihre bisher erreichten ECTS mindestens dem Stand von
[Anzahl Semester] * [30 ECTS]
entsprechen, drucken Sie diese Übersicht aus und legen den Ausdruck zu Ihren BAföG Antrag.

ECTS-Beispielrechnung
4 Semester * 30 ETCS = 120 ETCS. Bei 120 oder mehr ECTS reicht der Ausdruck. Bei weniger als 120 ETCS bitte Termin mit dem BAföG-Beauftragten vereinbaren.

Sollte der Stand Ihrer ECTS geringer sein als in der Formel oben angegeben, dann vereinbaren Sie einen Termin mit den BAföG-Beauftragten und bringen das BAföG-Formlar 5 und den Ausdruck Ihres Leistungsstandes mit.

Sollte ihr/e Sachbearbeiter/in beim BAföG-Amt trotz der nötigen ECTS einen Nachweis dieser Berechnung benötigen, erhalten Sie beim Bafög-Beauftragten per E-Mail einen Berechnungsnachweis, welchen Sie dem Antrag beifügen können.

Sollte ihr/e Sachbearbeiter/in beim BAföG-Amt einen Stempel der Hochschule auf dem Formblatt erwarten, drucken Sie das Formblatt bitte aus, lassen es bei unserer Fachbereichsverwaltung (Raum WH A 103) abstempeln und schicken es dann wieder an das BAföG-Amt zurück. 

 

Beratung zur Studienfinanzierung

Das studierendenWERK Berlin bietet Beratungen zum Thema Studienfinanzierung an.