Vorpraktikum

Weil die Aufgaben eines Kommunikationsdesigners oder einer -designerin viel Wissen, aber noch mehr Erfahrung erfordern, richtet die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin das Bachelor-Studium konsequent praxisnah aus. Das zeigt sich nicht nur in der Lehre, sondern auch in der Chance und der Verpflichtung für die Studierenden, in Praxisphasen ihr Können zu zeigen.

Für das Kommunikationsdesign-Studium wird ein 13-wöchiges Vorpraktikum vorausgesetzt, das sich die Bewerberinnen und Bewerber selbstständig organisieren und in einer oder mehreren Firmen absolviert werden muss, wie:
Industrie- und Handwerksbetrieben mit gestalterischer Ausrichtung, Verlagen, Werbe-, PR- und Medienagenturen, Studios für Fotografie, Fotoateliers, Bildagenturen, Designbüros, Gestaltungs- oder Werbeabteilungen von Presse, Rundfunk und Fernsehen sowie anderen Dienstleistungsbetrieben und öffentlichen Institutionen, deren Arbeitsschwerpunkt die Visualisierung von kommunikativen Prozessen ist.

Hier sollen die Bewerber erste Einblicke in die Berufspraxis des Kommunikationsdesigners erhalten — von Screendesign bis Druckvorbereitung, von Marketing bis Werbung. Der Praktikumsbetrieb muss schriftlich bestätigen, dass das Praktikum erfolgreich absolviert wurde. Weitere Informationen über mögliche Praktikumsgeber und Tätigkeitsbereiche gibt es in der Ordnung für die praktische Vorbildung.

Nachweis des Praktikums beim Online-Bewerbungsverfahren

Das Praktikum muss bis zum Abschluss des Online-Bewerbungsverfahrens mit einem Zeugnis nachgewiesen werden.

Wenn das Praktikum noch nicht abgeschlossen wurde, kann der Vertrag eingereicht werden und das Zeugnis ist zur Immatrikulation bis zum 01.10. nachzureichen.

Bei der Online-Bewerbung geben Sie aber auf jeden Fall an, dass das Vorpraktikum absolviert wurde, egal ob bereits beendet oder noch nicht!

Ergänzende Informationen zum Vorpraktikum

Als Praktikum gelten Abschlüsse in folgenden Berufen:

  • Bühnenmaler/in bzw. Plastiker/in
  • Buchbinder/in
  • Cutter/in
  • Drucker/in  
  • Druckvorlagenhersteller/in
  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik
  • Film- und Videolaborant/in
  • Film- und Videoeditor/in
  • Foto-Designer/in
  • Fotograf/in
  • Fotolaborant/in
  • Fotomedienlaborant/in
  • Fototechnische/r Assistent/in
  • Gestalter/in für visuelles Marketing
  • Glas- und Porzellanmaler/in
  • Grafiker/in
  • Grafik-Design-Assistent/in
  • Kamera-Assistent/in
  • Kaufmann/-frau für audiovisuelle Medien
  • Kommunikations- und Marketingfachwirt/in
  • Kunsttischler/in Maskenbildner/in Mechatroniker/in
  • Mediengestalter/in Bild- und Ton
  • Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien
  • Modellbauer/in
  • Schauwerbegestalter/in bzw. Dekorateur/in
  • Technische/r Produktdesigner/in
  • Technische/r Redakteur/in
  • Technische/r Zeichner/in

Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann nach Überprüfung der Ausbildungsinhalte teilweise oder vollkommen als praktische Vorbildung anerkannt werden, sofern eine gestalterische Ausbildung nachgewiesen werden kann. Über die inhaltliche Vergleichbarkeit der Ausbildung entscheidet der/die Vorpraktikumsbeauftragte.